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Begriffserklärung Suisa-frei

Der Begriff «SUISA-frei» in der Filmproduktion

SUISA-freie Musik in der Filmproduktion: Was Filmemachende in der Schweiz wissen müssen

Musik ist ein essenzieller Bestandteil von Filmproduktionen. Sie unterstützt die Atmosphäre, verstärkt Emotionen und verleiht Szenen eine besondere Tiefe. Doch nicht jede Musik kann ohne Weiteres in einem Film verwendet werden. Besonders in der Schweiz sollten sich Filmemachende mit dem Begriff SUISA-frei auseinandersetzen, um unerwartete Kosten oder rechtliche Probleme zu vermeiden. In diesem Artikel erklären wir, was Suisa-freie Musik ist, worin die Unterschiede zur GEMA liegen und was unter "Royalty-Free" zu verstehen ist.

Was ist die SUISA?

Die SUISA (Suisse Auteurs) ist die Genossenschaft der Urheber und Verleger von Musik in der Schweiz und Liechtenstein. Sie verwaltet die Urheberrechte von Komponisten, Textern und Musikverlagen. Wenn ein Musikstück über die Suisa lizenziert ist, bedeutet das, dass für seine Nutzung Gebühren anfallen. Diese Lizenzgebühren müssen Filmemachende entrichten, wenn sie Suisa-pflichtige Musik in ihren Werken verwenden.

Wichtig zu wissen: Die Suisa vergibt keine individuellen Nutzungsrechte für einzelne Songs. Stattdessen erhebt sie Gebühren von Kinos, TV-Sendern, Streaming-Plattformen und anderen Verwertern, die Musik öffentlich wiedergeben. Dies kann dazu führen, dass für eine Filmverwertung unerwartete Gebühren anfallen, auch wenn die Filmemachenden selbst bereits für die Musik bezahlt haben.

Was ist die GEMA?

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist das deutsche Pendant zur Suisa. Sie verwaltet die Rechte von Musikschaffenden in Deutschland. Wenn ein Film in Deutschland vertrieben oder aufgeführt wird, können auch GEMA-Gebühren anfallen, selbst wenn die Produktion in der Schweiz stattfand. Dies ist besonders für Filmemachende relevant, die ihre Werke international vertreiben oder Festivals in Deutschland besuchen möchten.

Was bedeutet "royalty-free"?

Der Begriff royalty-free bedeutet nicht, dass Musik kostenlos ist, sondern dass nach einmaliger Lizenzierung keine weiteren Gebühren (royalties) mehr anfallen. Das bedeutet, dass Filmemachende für die Nutzung von Royalty-Free-Musik nur eine einmalige Lizenzgebühr zahlen und die Musik dann gemäss den Lizenzbedingungen frei in ihrem Film verwenden dürfen.

Allerdings ist "Royalty-Free" nicht gleichbedeutend mit "Suisa-frei". Wenn eine Musikdatei Royalty-Free ist, aber über die Suisa registriert wurde, können trotzdem Suisa-Gebühren anfallen, sobald der Film öffentlich gezeigt wird. Deshalb ist es wichtig, genau zu prüfen, ob ein Musikstück wirklich von Suisa-Verpflichtungen befreit ist.

Auf was muss man als Filmemacher*in achten?

  1. Klären, ob die Musik wirklich SUISA-frei ist
    Nur weil ein Stück als "lizenzfrei" oder "royalty-free" bezeichnet wird, heisst das nicht automatisch, dass keine SUISA-Gebühren anfallen. Am besten ist es, direkt beim Anbieter oder Komponisten nachzufragen, ob die Musik explizit SUISA-frei ist.
  2. Exakte Lizenzbedingungen prüfen
    Jede Plattform oder Musikbibliothek hat unterschiedliche Lizenzmodelle. Manche erlauben eine unbegrenzte Nutzung, andere begrenzen den Einsatz auf bestimmte Medien oder Zeiträume. Es lohnt sich, die Bedingungen genau zu lesen.
  3. Alternativen zu SUISA-Musik prüfen
    Es gibt viele Plattformen, die explizit SUISA-freie Musik anbieten. Dazu gehören spezialisierte Anbieter, die Musikwerke verkaufen, die von unabhängigen Künstlern stammen und nicht von Verwertungsgesellschaften verwaltet werden.
  4. Einsatzbereich der Musik beachten
    Wird der Film international vertrieben, müssen auch die Regelungen anderer Länder beachtet werden. In Deutschland ist es z. B. möglich, dass ein Film mit GEMA-pflichtiger Musik auch dann GEMA-Gebühren verursacht, wenn der Film selbst aus der Schweiz stammt.
  5. Dokumentation der Lizenzen aufbewahren
    Um Probleme mit Verwertungsgesellschaften zu vermeiden, sollten Filmemachende alle Lizenzen gut dokumentieren und aufbewahren. Falls es zu einer Prüfung kommt, kann so schnell nachgewiesen werden, dass die Musik korrekt lizenziert wurde.

Fazit zum Begriff Suisa-frei 

Filmemachende in der Schweiz sollten sich genau mit der Frage beschäftigen, ob Musik Suisa-frei ist oder nicht. Nur weil ein Stück als Royalty-Free deklariert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass keine Suisa-Gebühren anfallen. Um unliebsame Kosten und rechtliche Stolpersteine zu vermeiden, ist es wichtig, sich umfassend zu informieren und die Lizenzbedingungen sorgfältig zu prüfen. Wer sicherstellen will, dass seine Filmproduktion langfristig ohne zusätzliche Gebühren nutzbar bleibt, sollte gezielt nach SUISA-freier Musik suchen oder mit Komponist*innen arbeiten, die nicht Mitglied einer Verwertungsgesellschaft sind.

 

Synonyme: royalty-free, GEMA-frei
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Über die Autorenschaft des Film und Video Glossars

Dan Riesen, Absolvent der Vancouver Film School VFS in Kanada, begleitet seit 2004 Filmproduktionen und Videoproduktionen in der Schweiz und im Ausland. Er ist CEO, Kameramann, Colorist und Filmproduzent bei der ALOCO GmbH in Bern und sehr bemüht, seinem Fachjargon auch kurze Erklärungen folgen zu lassen.

LinkedIn | Kontaktanfrage | 079 222 78 45

Fachbegriffe zur Filmproduktion und Videoproduktion vom Videograf erklärt:

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