Begriffserklärung Suisa
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Der Begriff «Suisa» in der Filmproduktion
Der Begriff Suisa steht für die Schweizer Genossenschaft für Musikrechte, die Komponisten und Verleger vertritt. Sie sorgt für die Vergütung, wenn Musik öffentlich genutzt wird.
Funktion und Aufgaben der Suisa
Die SUISA ist die Schweizer Verwertungsgesellschaft für Musikrechte. Sie vergibt Lizenzen für die öffentliche Nutzung von Musik, erhebt Tantiemen und verteilt diese an Komponisten, Textautoren und Verleger. Zudem verwaltet sie Musikrechte international durch Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften. Filmschaffende und Veranstalter müssen SUISA-Gebühren zahlen, wenn sie geschützte Musik nutzen. Die Einnahmen werden nach einem festgelegten Schlüssel an die Urheber ausgeschüttet, abzüglich Verwaltungskosten.
Lizenzierung und Inkasso
- Vergibt Lizenzen für die öffentliche Aufführung, Sendung und Vervielfältigung von Musik.
- Erhebt Tantiemen für die Nutzung von Musik durch Radiosender, Streaming-Plattformen, Veranstalter, Restaurants, Kinos und weitere Nutzer.
Verteilung der Einnahmen
- Die eingenommenen Gelder werden nach einem Verteilungsschlüssel an die Urheber und Verleger ausgezahlt.
- Abzüge für Verwaltungskosten und Sozialfonds werden berücksichtigt.
Internationale Zusammenarbeit
- Die SUISA hat Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Verwertungsgesellschaften, um sicherzustellen, dass Schweizer Musikschaffende auch im Ausland Tantiemen erhalten und umgekehrt.
Mitgliedschaft
- Musikschaffende und Verleger können sich der SUISA anschliessen.
- Es besteht keine Pflichtmitgliedschaft, aber eine Anmeldung ist notwendig, um Tantiemen über die SUISA zu erhalten.
- Mitglieder haben Anspruch auf eine Beteiligung an den Einnahmen und Mitspracherechte in der Genossenschaft.
Relevanz für Filmschaffende
- Filmproduktionen müssen für die Nutzung von geschützter Musik SUISA-Gebühren entrichten.
- Bei Eigenproduktionen können Filmmusik-Komponisten durch eine Mitgliedschaft ihre Rechte sichern und Vergütungen erhalten.
- Die SUISA bietet auch spezielle Tarife für audiovisuelle Produktionen und Online-Verwertungen.
Unterschiede zu anderen Verwertungsgesellschaften
- Während die SUISA sich auf musikalische Werke konzentriert, verwalten andere Gesellschaften wie Suissimage oder ProLitteris Rechte an audiovisuellen und literarischen Werken.
- Im Gegensatz zu GEMA (Deutschland) oder SACEM (Frankreich) hat die SUISA spezifische Regelungen für die Schweiz und Liechtenstein.
Rechtsgrundlage
- Die SUISA agiert im Rahmen des Schweizer Urheberrechtsgesetzes (URG).
- Sie untersteht der Aufsicht durch das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Kontakt und weitere Informationen
Mehr Informationen zur Suisa für Musikschaffende und Filmemachende finden Sie auf der Website der Suisa unter www.suisa.ch
Falls Sie Fragen zum Begriff oder zur Rechteverwendung bei Filmproduktionen haben, können Sie uns gerne kontaktieren unter info(at)aloco(.)ch.




Über die Autorenschaft des Film und Video Glossars
Dan Riesen, Absolvent der Vancouver Film School VFS in Kanada, begleitet seit 2004 Filmproduktionen und Videoproduktionen in der Schweiz und im Ausland. Er ist CEO, Kameramann, Colorist und Filmproduzent bei der ALOCO GmbH in Bern und sehr bemüht, seinem Fachjargon auch kurze Erklärungen folgen zu lassen.




Fachbegriffe zur Filmproduktion und Videoproduktion vom Videograf erklärt:
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